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Informationen zur Mitteilungsverordnung
Damit das Landgericht Ulm seine Pflichten nach der Mitteilungsverordnung sowie nach § 93c der Abgabenordnung erfüllen kann, benötigt es von den Empfängern der seitens des Landgerichts auszuzahlenden Beträge weitere Informationen. Diese können betroffene Zahlungsempfänger dem Landgericht mit dem unter diesem Link abrufbaren Formular übermitteln.
Weitere Informationen zur Mitteilungsverordnung finden Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Stuttgart.
