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Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher arbeiten selbständig, sind aber den Amtsgerichten ihres jeweiligen Dienstbezirkes zugeordnet. Sie sind zuständig, wenn Sie eine vollstreckbare Ausfertigung eines Vollstreckungstitels (Urteil, Vergleich, Vollstreckungsbescheid...) haben und die Pfändung beweglicher Gegenstände veranlassen wollen. Den Vollstreckungsauftrag erteilen Sie der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk die Vollstreckung stattfinden soll. Der Auftrag wird dann an den zuständigen Gerichtsvollzieher weitergegeben.