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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Landgerichts Ulm
Coronavirus (COVID-19)
Hinweise für Besucher des Land- und Amtsgerichts Ulm
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Datenschutz-Hinweise zur Überprüfung von Nachweisen gemäß §§ 6, 6a CoronaVO finden Sie hier.
Sie wurden zu einem Gerichtstermin geladen oder beabsichtigen aus sonstigen Gründen, ein Gebäude der Justiz aufzusuchen. Die
Justiz in Baden-Württemberg hat als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie Maßnahmen ergriffen, um ihre Beschäftigten und die
Besucher vor einer Ansteckung zu schützen.
Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Halten Sie in den Gebäuden mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen.
- Befolgen Sie die allgemeinen Hygieneregeln.
Gerichtsbesucher (auch Verfahrensbeteiligte) müssen gem. CoronaVO des Landes Baden-Württemberg sowie gemäß
Verfügung des Präsidenten im öffentlichen
Bereich des Justizgebäudes eine Maske (medizinische OP-Maske, FFP2- Maske oder gleichwertige Maske) tragen. Die Einhaltung
dieser Pflicht wird an der Pforte des
Justizgebäudes durch die Wachtmeister kontrolliert. Dies gilt nicht für Verfahrensbeteiligte während einer
Gerichtsverhandlung. Die insofern geltenden Regelungen
treffen die Vorsitzenden.
- Beachten Sie grundsätzlich etwaige Betretungsverbote für Personen, die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen, innerhalb der
jeweils letzten 10-14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten und dabei
als enge Kontaktperson nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts gelten oder die nach der Corona-Verordnung
Einreise-Quarantäne des Landes Baden-Württemberg zur häuslichen Quarantäne verpflichtet sind.
Hierzu werden Sie beim Betreten des Gebäudes mittels eines auszufüllenden Bogens befragt. Diesen Fragebogen können
Sie vorab auf der Internetseite des Landgerichts herunterladen
und bereits ausgefüllt an der Wache abgeben.
Unberührt bleibt die Pflicht, dem Gericht jede Verhinderung, einer Ladung
nachzukommen, rechtzeitig anzuzeigen und die Gründe ggf. nachzuweisen.
- Es können Einlasskontrollen stattfinden. Die Nebeneingänge sind geschlossen.
- Bitte halten Sie sich vor oder nach Ihrem Termin so kurz als möglich im Gerichtsgebäude auf.
- In den Sitzungssälen sind die Plätze der Verfahrensbeteiligten so angeordnet, dass sie ausreichenden Abstand einhalten
können und/oder es wird „Spuckschutz“ (Plexiglasscheiben) bereitgestellt.
- Das Gericht kann für die Verhandlung zusätzliche sitzungspolizeiliche Anordnung treffen.
- Zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen sind Zuhörer weiter zugelassen. Die Wahrung der Abstandsvorschriften kann dazu
führen, dass nur eine beschränkte Anzahl an Zuhörern im Sitzungssaal Platz findet. Es können auch
zusätzliche
Beschränkungen, wie eine Maskenpflicht, bestehen.
- Bei sonstigen Terminen: Prüfen Sie, ob Sie Ihr Anliegen auch schriftlich oder telefonisch erledigen können. Beachten Sie die
Anordnungen vor Ort.
Für Ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie danken wir Ihnen.
Ihr Land- und Amtsgericht Ulm
Adresse |
Es ist rechtlich nicht möglich, per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder andere Prozesserklärungen abzugeben. Dies ist schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und durch elektronisches Dokument zulässig.
Die für die Einreichung eines elektronischen Dokuments erforderlichen Schritte werden unter www.ejustice-bw.de detailliert beschrieben.
