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Beginn der Hauptverhandlung in einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs u. a.
Datum: 12.03.2025
Kurzbeschreibung: Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts hat Hauptverhandlungstermine ab Mittwoch, den 19. März 2025 bis Anfang Mai 2025 vorgesehen (Az.: 1 KLs 22 Js 22805/24).
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Ulm verhandelt ab
Mittwoch, den 19. März 2025 um 13.30 Uhr
unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Michael Lang gegen einen 22-jährigen Angeklagten.
Die Anklage legt dem Angeklagten zur Last, sich als Geldabholer einer Gruppe von Personen angeschlossen zu haben, die es sich zum Ziel gesetzt habe, Betrugstaten mit der Vorgehensweise „Falscher Polizeibeamter“ zum Nachteil vorwiegend älterer Menschen zu begehen. Der Angeklagte soll im September 2024 bei drei Taten – in Hanau, in Hamburg und in Ulm – als Geldabholer tätig gewesen sein. Hierdurch soll ein Gesamtschaden von gut 56.000 Euro eingetreten sein. Bei der dritten Tat soll der Angeklagte festgenommen worden sein.
Rechtlich wird dem Angeklagten gewerbs- und bandenmäßiger Betrug in Tateinheit mit Amtsanmaßung in zwei Fällen und versuchter gewerbs- und bandenmäßiger Betrug in Tateinheit mit Amtsanmaßung vorgeworfen.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Derzeit sind als Fortsetzungstermine nachfolgende Termine vorgesehen:
Donnerstag, 3. April 2025, 13.30 Uhr,
Montag, 7. April 2025, 09.00 Uhr,
Donnerstag, 10. April 2025, 09.00 Uhr,
Dienstag, 29. April 2025, 09.00 Uhr und
Montag, 5. Mai 2025, 09.00 Uhr.
