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Urteil wegen Brandstiftung am Requisitenlager des Theaters Ulm rechtskräftig

Datum: 11.08.2026

Kurzbeschreibung: Revision verworfen

Das Landgericht Ulm verurteilte am 25. März 2026 einen 42-Jährigen wegen Brandstiftung zu der Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.

Nach den Feststellungen der Kammer setzte der Angeklagte Ende Juni 2025 das Requisitenlager des Theaters Ulm in Brand, indem er an mindestens vier unterschiedlichen Stellen in dem Requisitenlager mitgebrachte Werbeprospekte entzündete. An dem Gebäude entstand durch den Brand ein Zeitwertschaden von netto mindestens 3,2 Millionen Euro, an dem Inventar - darunter zahlreiche Kostüme, Möbelstücke und mehrere Bühnenbilder - ein Zeitwertschaden von netto mindestens 4,5 Millionen Euro.  

Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Mit Beschluss vom 21. Juli 2026 hat der Bundesgerichtshof die Revision als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Ulm rechtskräftig. 

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