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Beginn der Hauptverhandlung in einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Sich-Bereiterklärens zur Begehung eines Ver-brechens u.a.

Datum: 28.10.2026

Kurzbeschreibung: Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm hat Hauptverhandlungstermine ab Mittwoch, den 4. November 2026, bis Ende November 2026 vorgesehen (Az.: 3 Ks 170 Js 3818/26).

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm verhandelt ab

Mittwoch, den 4. November 2026, um 08:30 Uhr

unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Wolfgang Tresenreiter gegen einen 38-jährigen Angeklagten. 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, sich gegenüber einer anderen Person bereiterklärt zu haben, Mitte Februar 2026 Schüsse auf den Inhaber eines Imbisses in Göppingen abzugeben, um diesen zu töten. Auf der Fahrt zur Zielanschrift soll der Pkw, mit dem der Angeklagte von einer weiteren Person gefahren worden sein soll, von einer Polizeistreife kontrolliert worden sein. Dabei sollen in dem Pkw eine halbautomatische Pistole, ein vollautomatisches Sturmgewehr und Patronen festgestellt worden sein. 

Rechtlich wird dem Angeklagten Sich-Bereiterklären zur Begehung eines Verbrechens in Tateinheit mit unerlaubtem Befördern von Kriegswaffen in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Besitz und Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe vorgeworfen.

Derzeit sind folgende weitere Verhandlungstermine vorgesehen:

Dienstag, 10. November 2026, 08:30 Uhr,

Freitag, 20. November 2026, 08:30 Uhr,

Dienstag, 24. November 2026, 08:30 Uhr, und

Freitag, 27. November 2026, 08:30 Uhr.

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