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Beginn der Hauptverhandlung in einem Strafverfahren wegen vorsätzlichen Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe u.a.

Datum: 14.10.2026

Kurzbeschreibung: Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Ulm hat Hauptverhandlungstermine ab Dienstag, den 20. Oktober 2026, bis Mitte November 2026 vorgesehen (Az.: 3 KLs 170 Js 1503/26).

Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Ulm verhandelt ab

Dienstag, den 20. Oktober 2026 um 08:30 Uhr

unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Wolfgang Tresenreiter gegen einen 34-jährigen und einen 25-jährigen Angeklagten. 

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, sich zusammengeschlossen zu haben, um Schüsse auf eine Bäckerei in Göppingen abzugeben. Hierzu sollen die Angeklagten beauftragt worden sein. Mitte Januar 2026 sollen die Angeklagten nachts zu der Bäckerei in Göppingen gefahren sein, wobei der 25-jährige Angeklagte den Pkw gelenkt haben soll. Der 34-jährige Angeklagte soll drei Schüsse aus einer halbautomatischen Kurzwaffe auf die Glasscheibe der Bäckerei abgegeben haben. Anschließend sollen die beiden Angeklagten mit dem Pkw geflüchtet sein und auf der Flucht mit einer Hauswand und einem geparkten Pkw kollidiert sein. 

Rechtlich wird den Angeklagten u. a. vorsätzliches Führen bzw. vorsätzlicher Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition vorgeworfen.

Derzeit sind folgende weitere Verhandlungstermine vorgesehen:

Donnerstag, 22. Oktober 2026, 08:30 Uhr,

Dienstag, 3. November 2026, 08:30 Uhr, und

Dienstag, 17. November 2026, 08:30 Uhr.

 

 

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