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Beginn der Hauptverhandlung in einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes u.a.

Datum: 09.07.2026

Kurzbeschreibung: Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm hat Hauptverhandlungstermine ab Mittwoch, den 15. Juli 2026, bis Ende Juli 2026 vorgesehen (Az.: 3 Ks 710 Js 1372/26).

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm verhandelt ab

Mittwoch, den 15. Juli 2026, um 13:00 Uhr

unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Wolfgang Tresenreiter gegen einen 21-jährigen Angeklagten. 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, Mitte Januar 2026 in alkoholisiertem und suizidalem Zustand mit einem Pkw auf einer Straße in Ulm gefahren zu sein. Er soll unter Missachtung einer Rotlicht zeigenden Ampel in einen Kreuzungsbereich eingefahren sein und dabei eine den Fußgängerüberweg befahrende Fahrradfahrerin erfasst haben. Die Fahrradfahrerin soll durch den Sturz leichte Verletzungen erlitten haben. Einen Unfall mit tödlichen Folgen für den Fußgängerüberweg überquerende Verkehrsteilnehmer soll der Angeklagte billigend in Kauf genommen haben. 

Nach der Kollision soll der Angeklagte weiterhin suizidal weitergefahren und in der Folge mit einem auf einem Fahrbahnteiler stehenden Lichtmast und zwei Bäumen kollidiert sein. Anschließend soll er die Unfallstelle verlassen haben. 

Rechtlich wird dem Angeklagten versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Sachbeschädigung sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen. 

Derzeit sind folgende weitere Verhandlungstermine vorgesehen:

Donnerstag, 16. Juli 2026, 08:30 Uhr,

Mittwoch, 22. Juli 2026, 08:30 Uhr und

Donnerstag, 30. Juli 2026, 08:30 Uhr.

 

 

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