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Beginn der Hauptverhandlung in einem Sicherungsverfahren

Datum: 08.04.2026

Kurzbeschreibung: Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm hat Hauptverhandlungstermine ab Dienstag, den 14. April 2026 bis Ende April 2026 vorgesehen (Az.: 3 Ks 150 Js 14862/25)

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm verhandelt ab

Dienstag, den 14. April 2026 um 08:30 Uhr

unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Wolfgang Tresenreiter gegen eine 29-jährige Beschuldigte. 

Anfang Juli 2025 soll die Beschuldigte in Göppingen im Zuge eines kurzen Streitgesprächs Benzin auf die Kleidung eines Jugendlichen geschüttet haben und sodann versucht haben, diesen mit einem Feuerzeug anzuzünden. Hierzu sei es nicht gekommen, weil es dem Jugendlichen gelungen sei, auszuweichen.

Bei der anschließenden vorläufigen Festnahme soll die Beschuldigte zwei Polizeibeamten Widerstand geleistet haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beschuldigte zum Tatzeitpunkt unter einer psychischen Erkrankung gelitten habe und im Zustand nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit gehandelt habe. Sie habe in diesem Zustand die Tatbestände des versuchten Mordes und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in zwei tateinheitlichen Fällen verwirklicht.   

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass von der Beschuldigten aufgrund ihrer Erkrankung weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien, weshalb sie für die Allgemeinheit gefährlich und in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen sei.

Derzeit sind folgende weitere Verhandlungstermine vorgesehen:

Freitag, 17. April 2026, 08:30 Uhr und

Dienstag, 28. April 2026, 08:30 Uhr.

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