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Präsident des Landgerichts Grundke begrüßt juristischen Nachwuchs am Landgericht Ulm

Datum: 02.04.2026

Kurzbeschreibung: Am 1. April 2026 haben 13 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihren juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Ulm angetreten.

Bildunterschrift (Foto frei verwendbar): Die neuen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zusammen mit dem Präsidenten des Landgerichts Matthias Grundke und der Vizepräsidentin des Landgerichts Sandra Thonhofer im Treppenhaus des Landgerichts Ulm

Bildunterschrift (Foto frei verwendbar): Die neuen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
zusammen mit dem Präsidenten des Landgerichts Matthias Grundke und der
Vizepräsidentin des Landgerichts Sandra Thonhofer im Treppenhaus des Landgerichts Ulm


Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bereiten sich – unter anderem am Landgericht Ulm – nach absolviertem Studium der Rechtswissenschaften und erfolgreichem Abschluss der Ersten juristischen Prüfung im juristischen Vorbereitungsdienst auf die Zweite juristische Staatsprüfung und den anschließenden Berufseinstieg vor. Zweimal jährlich tritt hierzu eine Arbeitsgemeinschaft ihren Dienst am Landgericht Ulm an. Für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare stellt dies nach dem universitären Studium einen Schritt von der Theorie in die Praxis dar. In verschiedenen Stationen – etwa am Zivilgericht, bei der Staatsanwaltschaft, in Rechtsanwaltskanzleien, bei Verwaltungsbehörden oder in Unternehmen – erlangen sie über rund zwei Jahre hinweg Einblicke in die vielfältige Tätigkeit juristischer Berufe. Dabei werden sie auch selbst aktiv (u.a. als Sitzungsvertreterinnen bzw. Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vor Gericht).

Präsident des Landgerichts Matthias Grundke begrüßte den juristischen Nachwuchs am Landgericht Ulm am 1. April 2026 und beglückwünschte sie zur Wahl des Ausbildungsstandorts: „Im Bezirk des Landgerichts Ulm finden Sie beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vorbereitung auf das Berufsleben vor.“ Dabei wies er auch auf die Bedeutung qualifizierter Juristen hin: „Gerade in Zeiten, in denen der Wert von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit keine Selbstverständlichkeit mehr ist, braucht es Menschen wie Sie, die sich im Sinne des Gemeinwohls für Recht und Gesetz und ein friedliches Zusammenleben einsetzen. Ich hoffe sehr, dass Sie während und nach Ihrer Ausbildung diese Werte hochhalten und sich positiv und zukunftsoptimistisch in die Gesellschaft einbringen werden.“

Begleitet wird die Ausbildung in den Praxisstationen von Lehrveranstaltungen, die gezielt nicht nur auf die spätere Berufsausübung, sondern insbesondere auch auf die Zweite juristische Staatsprüfung vorbereiten. Zu Beginn führt nun zunächst Frau Vizepräsidentin des Landgerichts Sandra Thonhofer – zugleich in ihrer Eigenschaft als Ausbildungsleiterin am Landgericht Ulm – die Referendarinnen und Referendare in die erste Praxisstation am Zivilgericht ein. Nach den verschiedenen Praxisstationen endet das Rechtsreferendariat mit dem Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung. Die Absolventinnen und Absolventen sind dann als sogenannte Volljuristen zur Ausübung einer Tätigkeit beispielsweise in der Justiz (als Richterin bzw. Richter oder Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt), in der Verwaltung oder in der Anwaltschaft (als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt) befähigt.

Weitere Informationen zum juristischen Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://rechtsreferendariat-bw.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite.



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