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Beginn der Hauptverhandlung in einem Sicherungsverfahren
Datum: 15.01.2026
Kurzbeschreibung: Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm hat Hauptverhandlungstermine ab Dienstag, den 20. Januar 2026 bis Ende Februar 2026 vorgesehen (Az.: 3 Ks 620 Js 15918/25)
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm verhandelt ab
Dienstag, den 20. Januar 2026 um 08:30 Uhr
unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Wolfgang Tresenreiter gegen einen 26-jährigen Beschuldigten.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte an einer Schizophrenie erkrankt sei und eine akustische Halluzination ihm Mitte Juli 2025 aufgegeben habe, einen anderen Menschen mit einem Messer anzugreifen.
Mitte Juli 2025 soll der Beschuldigte einen Jugendlichen in einem Bus in Blaustein mit einem Messer angegriffen haben. Er soll eine Stichbewegung in Richtung des Hals- und Kopfbereichs des Jugendlichen ausgeführt haben. Dem Jugendlichen soll es gelungen sein, den Stich abzuwehren. Der Jugendliche habe Schnittverletzungen im Bereich des Ohres und am Daumen erlitten.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe. Er habe in diesem Zustand die Tatbestände des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verwirklicht.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass von dem Beschuldigten aufgrund seiner Erkrankung weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien, weshalb er für die Allgemeinheit gefährlich und in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen sei.
Derzeit sind folgende weitere Verhandlungstermine vorgesehen:
Freitag, 30. Januar 2026, 08:30 Uhr,
Freitag, 13. Februar 2026, 08:30 Uhr und
Freitag, 27. Februar 2026, 08:30 Uhr.
