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Urteil wegen Mordes in Göppingen rechtskräftig
Datum: 01.12.2025
Kurzbeschreibung: Revision zurückgenommen
Das Landgericht Ulm verurteilte am 25. Juli 2025 eine 26-Jährige wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Die Kammer sah die Mordmerkmale der Heimtücke, der Mordlust und der sonst niederen Beweggründe als verwirklicht an.
Die Angeklagte fesselte unter dem Vorwand der Durchführung eines einvernehmlichen Sexualaktes Mitte Oktober 2024 einen Mann in einer Wohnung in Göppingen an einen Stuhl, strangulierte ihn und stach mehrfach mit einem Messer auf ihn ein, um ihn zu töten. Der Mann verstarb nach kurzer Zeit. Die Angeklagte tötete, um durch die Tatausführung Freude, Spaß und positive Gefühle zu erfahren sowie, um in Zukunft als Serienmörderin Bekanntheit und Anerkennung zu erlangen.
Gegen dieses Urteil hat die Angeklagte Revision eingelegt. Ihre Revision hat die Angeklagte zurückgenommen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
