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Beginn der Hauptverhandlung in einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Mordes
Datum: 05.05.2025
Kurzbeschreibung: Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat Hauptverhandlungstermine ab Dienstag, den 27. Mai 2025 bis Mitte Juli 2025 vorgesehen (Az. 3 Ks 11 Js 24626/24).
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm verhandelt ab
Dienstag, den 27. Mai 2025 um 08:30 Uhr
unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Wolfgang Tresenreiter gegen eine 26-jährige Angeklagte wegen des Vorwurfs des Mordes.
Die Anklage legt der 26-Jährigen zur Last, Mitte Oktober 2024 in Göppingen einen Mann stranguliert und mit einem Messer getötet zu haben. Weitere Einzelheiten zum Anklagevorwurf können der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm vom 21. Februar 2025 entnommen werden.
Die Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Derzeit sind folgende weitere Verhandlungstermine vorgesehen:
Dienstag, 3. Juni 2025, 08:30 Uhr,
Montag, 23. Juni 2025, 08:30 Uhr,
Donnerstag, 26. Juni 2025, 08:30 Uhr,
Freitag, 27. Juni 2025, 08:30 Uhr und
Dienstag, 15. Juli 2025, 08:30 Uhr.
Akkreditierung für Pressesitzplätze:
Der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm hat für die Hauptverhandlung mit sitzungspolizeilicher Verfügung vom 2. Mai 2025 die Sitzplatzvergabe der für Medienvertreter reservierten 20 Sitzplätze geregelt.
Für die 20 für Medienvertreter reservierten Sitzplätze wird ein Akkreditierungsverfahren über die Pressestelle des Landgerichts durchgeführt.
Die Akkreditierungsfrist beginnt am
Donnerstag, den 8. Mai 2025 um 12 Uhr
und endet am
Dienstag, den 13. Mai 2025 um 12 Uhr.
Akkreditierungsgesuche, die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, bleiben unberücksichtigt.
Das Akkreditierungsgesuch muss per E-Mail gerichtet werden an
Pressestelle@lgulm.justiz.bwl.de
und muss folgende Angaben enthalten:
- eine Erklärung, dass die Sitzplatzakkreditierung für „3 Ks 11 Js 24626/24“ erfolgt,
- Vor- und Nachname,
- Geburtsdatum,
- Name des entsendenden Medienunternehmens,
- Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mailadresse) und
- einen Nachweis journalistischer Tätigkeit (etwa Presseausweis, Referenzschreiben).
Auf anderen Wegen eingehende oder unvollständige Akkreditierungsgesuche werden nicht berücksichtigt und nicht weitergeleitet.
Sofern mehr Akkreditierungsgesuche eingehen als reservierte Plätze zur Verfügung stehen, werden Akkreditierungsgesuche in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Ablauf der Frist versendet die Pressestelle des Landgerichts eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung und gegebenenfalls einen Akkreditierungsnachweis.
Akkreditierte Medienvertreter können ihren Sitzplatz an einen anderen Mitarbeiter desselben Medienunternehmens weitergeben, sofern sie dies spätestens am Vortag des betreffenden Verhandlungstags bis 14 Uhr per E-Mail an Pressestelle@lgulm.justiz.bwl.de unter Benennung des Namens des Vertreters mitteilen. Ist der Verhandlungstag ein Montag, hat die Mitteilung bis 14 Uhr des vorangehenden Freitags zu erfolgen.
Interessensbekundung für Ton-, Bild- und Filmaufnahmen
Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal sind nur nach Maßgabe der sitzungspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden vom 2. Mai 2025 gestattet. Eine entsprechende Erlaubnis ist erforderlich. Eine Poollösung für Ton- Bild- und Filmaufnahmen wurde bislang nicht angeordnet; die Bildung von Medienpools blieb vorbehalten. Im Falle der Bildung von Medienpools wird hierüber informiert werden.
An Ton-, Bild- und Filmaufnahmen interessierte Anstalten, Redaktionen und Agenturen oder Fotografen haben
frühestens ab 9 Uhr des dritten Arbeitstags und
spätestens bis 12 Uhr des zweiten Arbeitstags
vor dem jeweiligen Verhandlungstag per E-Mail unter
Pressestelle@lgulm.justiz.bwl.de
ihr Interesse an Aufnahmen zu hinterlegen.
Mit der Interessensbekundung für Aufnahmen ist keine Sitzplatzvergabe eines Pressesitzplatzes verbunden.
Nach Ablauf der Frist benachrichtigt die Pressestelle des Landgerichts diejenigen, die ihr Interesse angemeldet haben, ob sie eine Foto- oder Filmerlaubnis erhalten oder ob eine Poollösung angeordnet wird.
Wird eine Foto- oder Filmerlaubnis erteilt, sind bei der Pressestelle des Landgerichts per E-Mail unter Pressestelle@lgulm.justiz.bwl.de bis spätestens 10 Uhr am Arbeitstag vor dem jeweiligen Sitzungstag diejenigen Personen unter Angabe von Vor- und Nachnahme, Geburtsdatum und Kontaktdaten zu benennen, die die Film-, Ton- und/oder Bildaufnahmen fertigen sollen.
Weitere Einzelheiten können der sitzungspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden vom 2. Mai 2025 unter D. entnommen werden. Diese finden Sie hier.
Pressesprecherin in diesem Verfahren ist Richterin am Landgericht Held.
