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Beginn der Hauptverhandlung in einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags u. a.

Datum: 28.03.2025

Kurzbeschreibung: Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat Hauptverhandlungstermine ab Freitag, den 4. April 2025 bis Anfang Mai 2025 vorgesehen (Az.: 3 Ks 15 Js 21135/24).

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm verhandelt ab 

Freitag, den 4. April 2025 um 08.30 Uhr

unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Wolfgang Tresenreiter gegen einen 45-jährigen Angeklagten. 

Die Anklage legt dem Angeklagten zur Last, Ende August 2024 in Geislingen an der Steige einem Mann mit einer etwa zwei bis zweieinhalb Zentimeter dicken Metallstange auf den Kopf geschlagen zu haben. Hierdurch habe der Mann eine Kopfplatzwunde, ein Schädelhirntrauma und eine Hirnblutung erlitten. Lebensgefahr habe nicht bestanden. 

Rechtlich wird dem Angeklagten versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. 

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. 

Derzeit sind als Fortsetzungstermine nachfolgende Termine vorgesehen:

Freitag, 11. April 2025, 08.30 Uhr, 

Mittwoch, 30. April 2025, 13.30 Uhr,

Montag, 5. Mai 2025, 08:30 Uhr und

Freitag 9. Mai 2025, 08:30 Uhr.

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