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Urteil der 1. Großen Jugendkammer
Datum: 24.03.2025
Kurzbeschreibung: Jugendkammer verurteilt zwei Angeklagte jeweils zu einer Jugendstrafe von vier Jahren
Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Ulm hat die beiden 17-jährigen Jugendlichen am 24. März 2025 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung jeweils in zwei tateinheitlichen Fällen sowie mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion jeweils zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt.
Nach insgesamt fünf Verhandlungstagen, in denen unter anderem Zeugen und Sachverständige vernommen wurden, sah es die Kammer als erwiesen an, dass die beiden Jugendlichen im Auftrag unbekannt gebliebener Dritter von Amsterdam nach Eislingen kamen, um dort eine Pizzeria mittels eines Spreng- bzw. Brandsatzes zu zerstören. Die Kammer ging davon aus, dass sie dabei in Kauf nahmen, dass Personen zu Schaden oder gar zu Tode kommen könnten. Durch die Explosion des in das Gebäude geworfenen Spreng- bzw. Brandsatzes entstand an dem Gebäude ein Sachschaden von mindestens 108.000 Euro. Bei den beiden Personen, die sich im Gebäude befanden, traten infolge der Tat psychische Probleme auf, bei einer der beiden Personen auch Probleme mit dem Gehör. Die Hintergründe der Tat konnte die Kammer nicht aufklären.
Die beiden Jugendlichen mussten sich seit Freitag, dem 7. Februar 2025, vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm verantworten. Aufgrund des Altes der Angeklagten fand das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil des Landgerichts Ulm ist nicht rechtskräftig.
