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Es ist rechtlich nicht möglich, per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder andere Prozesserklärungen abzugeben. Dies ist schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und durch elektronisches Dokument zulässig.
Die für die Einreichung eines elektronischen Dokuments erforderlichen Schritte werden unter www.ejustice-bw.de detailliert beschrieben.